Ablauf der Projektförderung - Von der Interessensbekundung zum Verwendungsnachweis
- Kontaktaufnahme mit der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF)
- Beratungsgespräch
- Interessensbekundung ausfüllen und einreichen
- Entscheidung über eine Förderung im Begleitausschuss (BGA) oder Jugendforum
- Unterschreiben des Fördervertrages
- Erhalt des Geldes
- Durchführung des Projektes
- Einreichung des Verwendungsnachweises
So gelingt Ihre Projektförderung
Füllen Sie die
Interessensbekundung vollständig aus. Dabei ist Ihnen die
Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) gerne behilflich und kann Sie bei Fragen und Unsicherheiten beraten.
Das fertige Formular schicken Sie per Mail an die
Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Wird eine
Interessensbekundung bei uns eingereicht, prüft zunächst das
Federführende Amt beim Kreis Offenbach diese. Falls es hier Fragen oder Änderungsbedarf gibt, meldet sich die
Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) bei Ihnen zurück. Anschließend wird von einem Gremium über die Projektförderung entschieden.
Wer entscheidet über den Antrag?
Nach Einreichung berät und entscheidet der
Begleitausschuss (BGA) oder ggf. das
Jugendforum über die Möglichkeit der Förderung und die finale Fördersumme. Die Interessensbekundung sollte ca. drei Wochen vor der Begleitausschuss-Sitzung bei der KuF eingehen. Alle Interessensbekundungen, die später eingehen, werden in der nächsten Sitzung oder über ein Umlaufverfahren besprochen.
Sobald die Entscheidung vorliegt, melden wir uns persönlich bei Ihnen und teilen Ihnen diese mit. Bei positivem Bescheid wird zeitnah ein Fördervertrag aufgesetzt, sodass Sie schnellstmöglich Ihre Projektidee in die Tat umsetzen können.
Nun können Sie auch die bewilligten Fördermittel abrufen. Das entsprechende Formular sowie die Förderrichtlinien, einige Merkblätter und die Förderlogos erhalten Sie etwa zeitgleich mit dem Fördervertrag. Einige dieser Dokumente sind auch hier zum
Download verfügbar.